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Teil II:
17.06.2012
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Thomas Maares

KFZ mit ausländischem Kennzeichen und anderen Fallen

In einer der letzten Ausgaben war an dieser Stelle über die Folgen des Fahrens eines KFZs mit deutschem Kennzeichen zu lesen.

Da die Finanz etwa zu diesem Zeitpunkt eine "Aktion scharf" in der Sache ankündigte (und auch gerade durchführt), gab es ein gehöriges Maß an Resonanz aus der Leserschaft. Vielen Dank dafür! In einer E-Mail wurde ich gefragt, ob die gleichen Rechtsfolgen denn auch für Autos mit Kennzeichen aus einem Drittland eintreten oder ob das nur für die EU gilt.

Meine Antwort war folgende: Ja die Regelung gilt auch! Und: Die zusätzlichen Rechtsfolgen sind viel dramatischer, denn auch bei lediglich kurzfristiger vorübergehender Verwendung kommt es zu exorbitanten Steuernachzahlungen sofern nicht alle Verfahrensvorschriften  eingehalten werden.

Am besten manifestiert sich das an Hand eines Beispiels:

  • Ihr Schweizer Geschäftspartner kommt mit einem  neuen englischen Sportwagen mit Schweizer Kennzeichen nach Österreich. Sie fahren eine kurze Runde, um Sound und Fahrgefühl zu testen. Die Behörde hält Sie an und Sie erklären den Sachverhalt wahrheitsgemäß.
  • Wenig später erhalten Sie einen Brief von der Behörde. In diesem werden Ihnen 20 % Einfuhrumsatzsteuer und 10 % Zoll und zwar auf den Verkehrswert (Eurotax) des Autos vorgeschrieben! Außerdem wird Ihnen die Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens angekündigt, wobei die Strafe das 2-fache des Steuer- und Zollbetrages betragen kann
  • Rechnen Sie nach da - kommt ganz schön etwas zusammen.

Das ist – auch wenn Kopfschütteln angebracht erscheint – gültiges Recht, wird auch vollzogen. Das kann existenzbedrohend sein.

Natürlich gibt es Verfahren, um mit Autos mit ausländischem (Drittland) Kennzeichen in Österreich fahren zu dürfen(z.B. Verwendung im Rahmen eines Dienstvertrages). Diese Verfahrensvorschriften müssen strikt eingehalten werden.

Mein Tipp: Fahren Sie nie mit dem Auto mit einem Kennzeichen aus einem Drittland, nicht einmal ein kurzes Stück!

 Weitere Fallen

Die Begriffe Auto und Drittland sind noch mit einer weiteren Falle behaftet. Wieder ein Beispiel:

Sie fahren mit Ihrem privaten PKW nach Kroatien (Drittland) auf Urlaub und lassen dort einen kleinen Lackschaden reparieren, weil Sie ein günstiges Angebot bekommen. Bei der Rückfahrt nach Österreich werden Sie von der Zollbehörde aufgehalten und man findet die Rechnung.

Rechtsfolge: Keine NOVA, keine Einfuhrumsatzsteuer aber 10 % Zoll. Und zwar vom Wert des Autos (sic!), nicht vom Wert der Reparatur. Auch das hätte vermieden werden können, aber wer denkt schon an so etwas.

Übrigens Zoll: Sie kaufen einen Tabletcomputer in New York und gehen bei der Rückkehr am Flughaben Wien damit durch den grünen Kanal "Nichts zu verzollen". Sollte der Computer mehr als € 430,00 gekostet haben, nennt man das Schmuggel und Sie bekommen neben dem Zoll auch die Einfuhrumsatzsteuer vorgeschrieben. Außerdem wird ein Strafverfahren eröffnet und Sie bezahlen eine Strafe in der Höhe bis zum Zweifachen der Einfuhrumsatzsteuer und des Zollbetrages. Und den Tabletcomputer sind Sie übrigens für immer los. Der geht indas Eigentum des Staates über. Das nennt man "Verfall" und der ist beim Schmuggel verpflichtend.

Noch Fragen? Dann rufen Sie mich an oder senden mir eine E-Mail!

  Mag. Thomas Mares
e-mail: mares@wth.at
Tel: +43 (01) 330 75 46

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